Immobilien-Glossar Riegelsberg
Verständliche Erklärungen zu Begriffen rund um Kauf, Miete, Energieausweis und Recht — mit Saarland-Spezifika wie der 6,5 % Grunderwerbsteuer. 44 Begriffe im Bestand.
A
B
- Bedarfsausweis (Bedarfsorientierter Energieausweis)Form des Energieausweises, die durch technische Gebäudeanalyse den theoretischen Energiebedarf ermittelt – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner.
- Bestellerprinzip (Wer bestellt, zahlt)Wer den Immobilienmakler beauftragt, zahlt dessen Provision – bei Mietwohnungen seit 2015 voll, beim Kauf von Eigenheimen seit Ende 2020 mindestens zur Hälfte.
- Bodenrichtwert (BRW, Richtwert Grundstück)Amtlicher Quadratmeterpreis für unbebauten Grund, den der Gutachterausschuss alle zwei Jahre aus realen Kaufverträgen berechnet und nach Zonen veröffentlicht.
- Bungalow (BUN, Flachdachbungalow, Atrium-Bungalow)Wohnhaus mit allen Räumen auf einer Ebene, ohne Treppen im Wohnbereich – barrierefrei und beliebt bei Pendlern sowie älteren Eigentümern.
C
D
- Dachterrassenwohnung (Wohnung mit Dachterrasse, Terrassenwohnung)Eigentumswohnung mit direktem Zugang zu einer privaten Dachterrasse, meist im obersten Geschoss, kombiniert Wohnraum mit exklusivem Außenbereich.
- Denkmalschutz (Baudenkmal, denkmalgeschützte Immobilie)Gesetzlicher Schutz für Bauwerke von historischem, künstlerischem oder städtebaulichem Wert – Umbau nur mit Genehmigung, dafür hohe steuerliche Abschreibungen.
- Doppelhaushälfte (DHH, Doppelhaus-Hälfte, Doppelhaus)Zwei baugleich aneinandergereihte Wohnhäuser mit gemeinsamer Mittelwand, jeweils eigenem Eingang und getrennten Grundstücken – günstiger als freistehende Einfamilienhäuser.
E
- Einfamilienhaus (EFH, Einfamilien-Haus)Wohngebäude mit einer einzigen, abgeschlossenen Wohneinheit auf eigenem Grund, meist freistehend mit Garten. In Riegelsberg die dominierende Wohnform im Eigentumssegment.
- Energieausweis (Energiepass, Gebäudeenergieausweis)Pflichtdokument nach Gebäudeenergiegesetz, das den Energiebedarf oder -verbrauch eines Hauses ausweist, zehn Jahre gültig ist und bei Verkauf vorzulegen ist.
- Erbbaurecht (Erbpacht (umgangssprachlich), Heimfall)Zeitlich begrenztes, übertragbares Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten und zu nutzen, meist gegen jährlichen Erbbauzins über 60 bis 99 Jahre.
- Etagenwohnung (Geschosswohnung, Stockwerkswohnung)Wohnung, die ein ganzes Stockwerk in einem Mehrfamilienhaus belegt – typisch zwischen 55 und 105 m², oft mit Balkon, und das verbreitetste Format auf dem saarländischen Wohnungsmarkt.
- Exposé (Immobilien-Expose, Verkaufsprospekt)Strukturiertes Verkaufsdokument, das Objektdaten, Bilder, Energieangaben, Preis und Lage beschreibt – Grundlage jeder Kaufentscheidung.
F
G
- Grundbuch (Grundbuchauszug, Grundbucheintrag)Staatliches Register beim Amtsgericht, in dem für jedes Grundstück Eigentümer, Belastungen und Rechte Dritter verbindlich verzeichnet sind.
- Grunderwerbsteuer (GrESt, Grunderwerbssteuer)Einmalige Landessteuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien; im Saarland beträgt der Steuersatz 6,5 Prozent des Kaufpreises.
- Grundschuld (Buchgrundschuld, Briefgrundschuld, Sicherungsgrundschuld)Dingliches Pfandrecht an einer Immobilie, das im Grundbuch eingetragen wird und der Bank Sicherheit für das Darlehen gibt – auch nach Rückzahlung wiederverwendbar.
H
I
J
K
L
M
- Maisonette-Wohnung (Maisonette-Wohnung, Galeriewohnung)Wohnung, die sich über zwei Geschosse erstreckt und durch eine interne Treppe verbunden ist – bietet Raumtrennung wie im Einfamilienhaus.
- Maklerprovision (Courtage, Maklerlohn, Maklercourtage)Vergütung für den Immobilienmakler, die nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags fällig wird.
- Mehrfamilienhaus (MFH, Zinshaus, Renditehaus)Wohngebäude mit mindestens drei selbständigen Wohneinheiten, in Riegelsberg meist mit 180 bis 450 m² Wohnfläche und überwiegend als Renditeobjekt erworben.
- Mietspiegel (Qualifizierter Mietspiegel, ortsübliche Vergleichsmiete)Kommunale Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, Basis für Mieterhöhungen, Mietpreisbremse und Vermietungs-Entscheidungen in Bestandswohnungen.
N
- Nebenkosten (Betriebskosten, Mietnebenkosten)Laufende Bewirtschaftungskosten einer Mietwohnung, die nach Betriebskostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden dürfen, sofern sie im Mietvertrag wirksam vereinbart wurden.
- Notarkosten (Notargebühren, Beurkundungskosten)Bundeseinheitlich durch das GNotKG festgelegte Gebühren für Kaufvertrag, Grundbucheintragung und Treuhandabwicklung – in Summe 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.
O
P
- Penthouse (Dachgeschoss-Wohnung, Premium-Etage, Attika-Wohnung)Exklusive Dachgeschoss-Wohnung mit großzügiger Terrasse, meist auf dem obersten Stockwerk eines Mehrfamilienhauses – das teuerste Wohnungsformat in Riegelsberg.
- Provisionsfrei (Ohne Maklercourtage, courtagefrei)Angabe in Immobilienanzeigen, dass Käufer oder Mieter keine Maklercourtage entrichten müssen – typisch bei Direktverkauf oder Verkäufer-beauftragten Maklern.
Q
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- Reihenhaus (RH, Reiheneckhaus, REH, Mittelhaus)Wohnhaus in geschlossener Reihe, bei dem Mittelhäuser zwei gemeinsame Wände zu Nachbarn besitzen, Eckhäuser nur eine – schmales Grundstück, kompakte Bauweise.
- Rendite (Mietrendite, Bruttorendite, Nettorendite)Verzinsung des eingesetzten Kapitals, ausgedrückt als Brutto-, Netto- oder Eigenkapitalrendite – je nachdem, welche Kosten eingerechnet werden.
S
T
U
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- Warmmiete (Bruttowarmmiete, Gesamtmiete)Die Warmmiete umfasst Kaltmiete plus sämtliche Betriebskosten – kalte Nebenkosten und Heizkosten –, also den monatlichen Gesamtbetrag, der auf dem Konto des Vermieters landet.
- Wohnfläche (Wohnflächenberechnung, WoFlV)Nach Wohnflächenverordnung berechnete Nutzfläche, die für Miete, Kaufpreis und Nebenkosten maßgeblich ist und Schrägen, Balkone sowie Terrassen nur anteilig berücksichtigt.
- Wohnungseigentum (Eigentumswohnung, WEG-Eigentum)Rechtsform, bei der eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zusammen mit einem Miteigentumsanteil am Gebäude und Grundstück erworben wird.
Z
- Zinsbindung (Zinsbindungsfrist, Sollzinsbindung)Vertragliche Frist, über die ein Darlehenszins festgeschrieben bleibt – typisch 10, 15 oder 20 Jahre. Garantiert Kalkulierbarkeit der monatlichen Rate.
- Zwangsversteigerung (Zwangsvollstreckung Immobilie, ZV)Gerichtlich angeordnete Verwertung einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern — das erste Mindestgebot liegt bei 50 % des Verkehrswerts, öffentliche Versteigerungstermine finden vor Ort am Amtsgericht statt.