Grunderwerbsteuer bezeichnet die Abgabe, die beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an das Land Saarland zu entrichten ist. Seit 2006 können Bundesländer die Höhe eigenständig bestimmen; das Saarland hat den Satz zum 1. Januar 2015 auf 6,5 Prozent festgelegt. Für den Erwerb eines Einfamilienhauses in Riegelsberg mit einem Kaufpreis von 295.000 € fallen damit 19.175 € Grunderwerbsteuer an – ein Posten, der in die Kalkulation der Kaufnebenkosten zwingend gehört.
Wann und von wem wird die Grunderwerbsteuer erhoben?
Die Steuerpflicht entsteht in dem Moment, in dem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wird. Verpflichtet zur Zahlung sind grundsätzlich beide Vertragsparteien als Gesamtschuldner; in der Praxis überträgt der Verkäufer diese Verpflichtung jedoch vertraglich vollständig auf den Käufer. Der beurkundende Notar leitet die Vertragsdaten an das zuständige Finanzamt für Verkehrsteuern weiter, das daraufhin einen Steuerbescheid an den Käufer verschickt. Die Frist zur Zahlung beträgt üblicherweise vier Wochen ab Zustellung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung und Grundbucheintrag
Erst nach vollständiger Begleichung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese bescheinigt, dass steuerrechtlich keine Bedenken gegen den Eigentumsübergang bestehen. Ohne dieses Dokument darf das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer eintragen – der formelle Übergang verzögert sich entsprechend. Wer in Walpershofen eine Eigentumswohnung erwirbt und die Steuer rasch überweist, kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung oft innerhalb weniger Tage nach Zahlungseingang erwarten.
Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Gestaltungstipps
Die Steuer berechnet sich grundsätzlich auf den gesamten im Kaufvertrag vereinbarten Preis. Das umfasst auch Inventar, das mit dem Grundstück fest verbunden ist. Clevere Käufer können die Bemessungsgrundlage jedoch reduzieren:
- Bewegliches Inventar gesondert ausweisen: Einbauküche, Markisen, Gartenmöbel oder Sauna im Kaufvertrag mit einem eigenen Teilbetrag beziffern – dieser Teil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
- Familieninterne Übertragungen: Verkäufe zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder in gerader Linie Verwandten (Eltern ↔ Kinder, Großeltern ↔ Enkel) sind nach § 3 Grunderwerbsteuergesetz steuerfrei.
- Schenkung mit Wohnrecht: Übertragen Eltern ein Haus in Güchenbach an ihre Kinder und behalten sich ein Nießbrauchrecht vor, fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an.
- Bauträger-Modelle: Wer erst das Grundstück erwirbt und anschließend mit einem anderen Unternehmen einen Bauvertrag abschließt, zahlt Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis. Bei identischem Verkäufer und Bauunternehmen kann hingegen der Gesamtpreis (Grundstück + Bau) besteuert werden – hier ist rechtliche Beratung sinnvoll.
Gesamtbelastung: Grunderwerbsteuer im Kontext der Kaufnebenkosten
Neben der Grunderwerbsteuer fallen im Saarland weitere Positionen an:
- Notarkosten und Grundbuchgebühren: rund 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises, gesetzlich in der Gebührenordnung (GNotKG) geregelt.
- Maklerprovision: Im Saarland üblicherweise jeweils 3,57 Prozent (inkl. MwSt.) für Käufer und Verkäufer, sofern ein Makler beauftragt war.
- Grunderwerbsteuer: die genannten 6,5 Prozent.
In Summe ergeben sich Kaufnebenkosten zwischen 8,0 Prozent (ohne Makler) und 11,6 Prozent (mit Makler). Bei einem Median-Hauspreis in Riegelsberg von 295.000 € entspricht das einem Zusatzbedarf von 23.600 € (ohne Makler) bis 34.200 € (mit Makler). Diese Summe muss zusätzlich zum Eigenkapital bereitstehen, da Banken die Nebenkosten selten vollständig mitfinanzieren. Detaillierte Finanzierungsbeispiele und Checklisten bietet unser Finanzierungs-Ratgeber; regionale Preis-Referenzen finden sich im Preisatlas für Riegelsberg, Walpershofen und Güchenbach.