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Maklerprovision

auch: Courtage, Maklerlohn, Maklercourtage

Vergütung für den Immobilienmakler, die nur bei erfolgreichem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags fällig wird.

Maklerprovision bezeichnet die Vergütung, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung oder den Nachweis eines Kauf- oder Mietgeschäfts erhält. Entscheidend ist das Erfolgsprinzip: Ohne Vertragsabschluss entsteht kein Provisionsanspruch. Die Bezeichnung Courtage wird synonym verwendet.

Rechtliche Grundlagen und Provisionsanspruch

Damit ein Makler Provision verlangen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es existiert ein Maklervertrag – schriftlich oder in Textform (§ 652 BGB).
  2. Der Makler hat nachweislich die Gelegenheit zum Vertragsabschluss gegeben oder den Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer hergestellt (kausale Maklerleistung).
  3. Der Vertrag kommt tatsächlich zustande; bei Scheitern der Verhandlungen besteht keine Zahlungspflicht.

Verstößt der Makler gegen seine Pflichten – etwa durch Verschweigen wesentlicher Mängel oder fehlende Aufklärung – kann der Provisionsanspruch erlöschen.

Provisionshöhe in Riegelsberg und im Saarland

Die Höhe ist grundsätzlich frei verhandelbar, folgt aber langjährigen Marktgepflogenheiten:

  • Immobilienkauf: Im Saarland zahlt jede Partei 3,57 Prozent des Kaufpreises (jeweils inkl. 19 % MwSt.). Bei einem Einfamilienhaus in Walpershofen für 295.000 € beträgt die Provision pro Partei also rund 10.531 €.
  • Mietwohnungen: Maximal zwei Monatskaltmieten zuzüglich MwSt. – zahlt der Auftraggeber nach dem Bestellerprinzip (meist der Vermieter).
  • Gewerbeimmobilien: Frei vereinbar, üblich sind drei bis fünf Monatsmieten je nach Objekt und Aufwand.

Geteilte Provision seit Dezember 2020

Für Kaufverträge über Wohnimmobilien (Häuser und Eigentumswohnungen) gilt seit dem 23. Dezember 2020 das Bestellerprinzip gemäß §§ 656a–656d BGB: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Gesamtprovision tragen. Ein vollständiges Umlegen auf den Käufer ist gesetzlich ausgeschlossen. In Riegelsberg bedeutet dies konkret: Hat der Verkäufer eines Reihenhauses in Güchenbach den Makler beauftragt, trägt er 3,57 % – der Käufer kann maximal ebenfalls 3,57 % zahlen, nicht mehr.

Wann entfällt die Provision?

Der Provisionsanspruch kann in mehreren Fällen wegfallen:

  • Interessenkonflikt: Der Makler ist mit einer Vertragspartei wirtschaftlich oder familiär verflochten (z. B. eigene GmbH als Käufer, Ehe mit dem Verkäufer).
  • Pflichtverletzung: Verschweigen bekannter Baumängel, fehlende Wertermittlung oder unzureichende Aufklärung über Belastungen im Grundbuch.
  • Kein Kausalzusammenhang: Käufer und Verkäufer kannten sich bereits vor dem Makler-Kontakt und haben ohne dessen Zutun verhandelt.

Für Eigentümer in Riegelsberg, Walpershofen oder Güchenbach, die den Verkaufsprozess transparent kalkulieren möchten, lohnt sich ein Blick in den Preisatlas – er zeigt realistische Quadratmeterpreise und hilft, die Provision als Teil der Gesamtnebenkosten einzuordnen. Käufer sollten die 3,57 % zusätzlich zur Finanzierung einplanen, da sie – wie Notar- und Grunderwerbsteuerkosten – aus Eigenkapital gestemmt werden müssen.