Zum Hauptinhalt springen
N

Notarkosten

auch: Notargebühren, Beurkundungskosten

Bundeseinheitlich durch das GNotKG festgelegte Gebühren für Kaufvertrag, Grundbucheintragung und Treuhandabwicklung – in Summe 1,5 bis 2 % des Kaufpreises.

Beim Kauf einer Immobilie in Riegelsberg, Walpershofen oder Güchenbach fallen neben dem Kaufpreis zwingend Notarkosten an. Sie decken die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung des Kaufvertrags (§ 311b BGB) sowie sämtliche Grundbuchgeschäfte ab. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt die Gebührenhöhe bundesweit einheitlich fest – Rabattverhandlungen sind ausgeschlossen.

Leistungsspektrum des Notars beim Immobilienkauf

Der Notar begleitet den gesamten Kaufvorgang von der Vertragserstellung bis zur Eigentumsumschreibung:

  1. Kaufvertragsentwurf und rechtliche Prüfung der Vertragsinhalte.
  2. Beurkundungstermin, bei dem beide Parteien den Vertrag unterzeichnen.
  3. Auflassungsvormerkung im Grundbuch zugunsten des Käufers, damit die Immobilie nicht doppelt verkauft werden kann.
  4. Fälligkeitsbescheinigung: Der Notar meldet Grunderwerbsteuer und Vorkaufsrecht ab, bevor der Kaufpreis fließen darf.
  5. Löschung alter Grundschulden des Verkäufers und Bestellung neuer Grundschulden für die Käuferfinanzierung.
  6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch nach vollständiger Kaufpreiszahlung.

Kostenstruktur und Größenordnung in Riegelsberg

Die Notarkosten setzen sich aus zwei Töpfen zusammen:

  • Notargebühren für Beurkundung, Treuhandabwicklung und Vollmachten: etwa 1,0–1,2 % des Kaufpreises.
  • Grundbuchgebühren beim Amtsgericht Völklingen (zuständig für Riegelsberg): circa 0,5 % für Vormerkung, Löschung und Umschreibung.

Bei einer Eigentumswohnung in Walpershofen mit Kaufpreis 180.000 € entstehen Notarkosten von rund 2.900 € (Notar ca. 1.900 €, Grundbuch ca. 1.000 €). Für ein Einfamilienhaus in Riegelsberg-Mitte zu 295.000 € (Median-Hauspreis Bestand) fallen etwa 4.700 € Notarkosten an. Kommt zusätzlich eine Grundschuldbestellung über 250.000 € hinzu, addieren sich weitere ca. 1.100 € – insgesamt also 5.800 €.

Wer trägt welchen Kostenblock?

Grundsätzlich gilt: Der Käufer zahlt sämtliche Notar- und Grundbuchkosten für den Kaufvertrag, die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung. Außerdem trägt er die Gebühren für die Bestellung neuer Grundschulden zugunsten seiner Bank.

Der Verkäufer trägt ausschließlich die Löschungskosten für alte Grundschulden oder Wegerechte, die vor dem Verkauf im Grundbuch eingetragen waren. Rechtlich haften beide Parteien als Samtschuldner gegenüber dem Notar; intern rechnet dieser die Positionen jedoch getrennt ab.

Finanzierung und Eigenkapitalplanung

Die meisten Banken finanzieren Notarkosten nicht mit – sie gelten als Teil der Kaufnebenkosten, die aus Eigenkapital zu stemmen sind. Für den Erwerb einer Bestandsimmobilie in Riegelsberg sollten Sie daher folgende Gesamtbelastung einkalkulieren:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % des Kaufpreises (Saarland).
  • Notarkosten: 1,5–2,0 % (inkl. Grundbuch).
  • Maklerprovision: je 3,57 % (Käufer + Verkäufer), sofern ein Makler beauftragt war.

Bei einem Kaufpreis von 295.000 € summieren sich die Nebenkosten auf rund 19.200 € (Grunderwerbsteuer) + 4.700 € (Notar) + ggf. 10.530 € (Makler) = 34.430 €. Planen Sie diesen Betrag zusätzlich zu Ihrer Eigenkapitalquote ein, um keine Finanzierungslücke zu riskieren.

Praxis-Tipp für Käufer in Riegelsberg

Die dreifache Saarbahn-Anbindung (Riegelsberg Süd, Riegelsberg Mitte, Walpershofen-Etzenhofen) macht die Gemeinde attraktiv für Pendler – entsprechend stark ist die Nachfrage nach Bestandsimmobilien. Lassen Sie sich den Notarkostenvoranschlag vor der Beurkundung zusenden und rechnen Sie bei Grundschuldbestellung großzügig: Banken verlangen oft 10–20 % Aufschlag über die Darlehenssumme hinaus, um Zinsen und Nebenkosten abzusichern. Diese Mehrbelastung schlägt sich direkt in höheren Notargebühren nieder.