Beim Erbbaurecht erwirbt ein Käufer nicht das Grundstück, sondern nur das Recht, darauf für eine vertraglich festgelegte Dauer – typischerweise zwischen 60 und 99 Jahren – ein Gebäude zu errichten, zu bewohnen und zu veräußern. Der Grundstückseigentümer (oft Kirche, Kommune oder Stiftung) erhält dafür einen Erbbauzins, der jährlich fällig wird. Gesetzliche Grundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), das das Erbbaurecht als dingliches, im Grundbuch eingetragenes Recht ausgestaltet.
Wie funktioniert Erbbauzins?
Der jährliche Erbbauzins berechnet sich als prozentualer Anteil des Bodenrichtwerts. In Riegelsberg liegen die Bodenrichtwerte zwischen rund 115 €/m² (Güchenbach) und 165 €/m² (Walpershofen, Saarbahn-Nähe). Bei einer üblichen Fläche von 400 m² in Walpershofen (Wert ~66.000 €) und einem Zinssatz von 4 % würde der Erbbauzins rund 2.640 € pro Jahr betragen – monatlich also 220 €. Die meisten Verträge enthalten Wertsicherungsklauseln, die den Zins alle zehn bis fünfzehn Jahre an die Inflation oder an aktuelle Bodenrichtwerte anpassen.
Wer vergibt Erbbaurechte in der Region?
Klassische Erbbaurechtsgeber im Saarland sind:
- Evangelische und katholische Kirchengemeinden – sie halten historisch großen Grundbesitz und nutzen Erbbaurechte als dauerhaften Ertragsstrom.
- Kommunen wie der Regionalverband Saarbrücken – häufig zur Förderung bezahlbaren Wohnens.
- Privatstiftungen und Sozialträger – insbesondere bei Projektentwicklungen im geförderten Wohnungsbau.
In Riegelsberg selbst tauchen Erbbaurechts-Angebote seltener auf als in größeren Städten; sie konzentrieren sich meist auf einzelne Neubau-Projekte oder kirchliche Liegenschaften.
Finanzierung: Was Banken beachten
Ein Erbbaurecht gilt als grundstücksgleiches Recht und kann beliehen werden. Kreditinstitute berücksichtigen jedoch nur den Wert des Gebäudes sowie die Restlaufzeit des Rechts. Je kürzer die Restlaufzeit, desto geringer der Beleihungswert. Als Faustregel gilt: Liegt die Restlaufzeit bei unter 40 Jahren, verlangen viele Banken höhere Zinsen oder reduzieren die maximale Darlehenshöhe. Für Neubau-Erbbaurechte mit 99 Jahren Laufzeit sind die Finanzierungsbedingungen dagegen oft ähnlich wie beim klassischen Grundstückskauf – abzüglich des Bodenwertes. Der Erbbauzins fließt als laufende Belastung in die Tragfähigkeitsberechnung ein.
Heimfall und Verlängerungsoptionen
Nach Ablauf der Erbbaurechtsdauer fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück (Heimfall). Dieser muss dem Erbbauberechtigten eine Entschädigung zahlen – gesetzlich mindestens zwei Drittel des aktuellen Verkehrswertes des Gebäudes. Viele Verträge sehen jedoch Verlängerungsoptionen vor: Der Berechtigte kann eine erneute Laufzeit (oft weitere 30 bis 50 Jahre) einfordern, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt (z. B. ordnungsgemäße Instandhaltung). Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Erbbaurechtsbasis sollte die Restlaufzeit daher genau geprüft werden – insbesondere in Walpershofen oder im Ortskern Riegelsberg, wo ältere Verträge aus den 1970er Jahren auslaufen können.
Vor- und Nachteile im Überblick
Chancen:
- Deutlich niedrigere Einstiegskosten: Statt Grundstück plus Haus kauft man nur das Gebäude.
- Ideal für junge Familien oder Ersterwerbende, die weniger Eigenkapital mitbringen.
- Verkauf und Vererbung sind problemlos möglich – das Recht ist voll übertragbar.
Risiken:
- Laufende Zinsbelastung, die bei Indexanpassungen steigen kann.
- Eingeschränkte Gestaltungsfreiheit: Bauliche Änderungen bedürfen oft der Zustimmung des Grundstückseigentümers.
- Bei Restlaufzeiten unter 30 Jahren sinkt die Wertentwicklung des Gebäudes merklich – Käufer kalkulieren Heimfall und Entschädigung mit ein.
- Finanzierungs-Nachteile gegenüber Volleigentum, insbesondere bei kurzen Restlaufzeiten.
Erbbaurecht und Grunderwerbsteuer
Wer ein Erbbaurecht erwirbt, zahlt Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des Gebäudes und des Erbbaurechts – nicht auf den Bodenwert selbst. Im Saarland beträgt der Steuersatz 6,5 %. Bei einem Kaufpreis von 250.000 € fallen somit 16.250 € Grunderwerbsteuer an – deutlich weniger als bei einem vergleichbaren Vollkauf mit Grundstück. Notar- und Grundbuchkosten orientieren sich ebenfalls am Kaufpreis des Erbbaurechts, liegen aber wegen der komplexeren Vertragsgestaltung oft etwas höher (~1,8 bis 2,0 % statt ~1,5 %).
Praxis-Tipp für Riegelsberg
Wer ein Objekt auf Erbbaurechtsbasis in Walpershofen oder im Ortskern Riegelsberg kauft, sollte vor Vertragsunterzeichnung drei Punkte klären:
- Restlaufzeit und Verlängerungsklauseln: Sind noch mindestens 50 Jahre Laufzeit vorhanden? Gibt es eine Option auf Verlängerung?
- Anpassungsmodalitäten des Erbbauzinses: Welcher Index (VPI, Bodenrichtwert) gilt? Wie oft wird angepasst?
- Zustimmungsvorbehalte: Welche baulichen Maßnahmen (Anbau, Dachausbau, Photovoltaik) bedürfen der Genehmigung des Eigentümers?
Eine sorgfältige Prüfung des Erbbaurechtsvertrags durch einen Notar oder Immobilienanwalt lohnt sich immer – auch wenn dadurch einmalige Mehrkosten von 500 bis 800 € entstehen. Wer langfristig plant und die Spielregeln kennt, kann mit Erbbaurecht in Riegelsberg solide und preisgünstig Wohneigentum aufbauen – insbesondere in begehrten Lagen mit guter Saarbahn-Anbindung.