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Hausgeld

auch: WEG-Hausgeld, Wohngeld (umgangssprachlich)

Regelmäßige Vorauszahlung jedes Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft zur Deckung laufender Kosten, Verwaltungsaufwand und Instandhaltungsrücklage.

Hausgeld bezeichnet den monatlichen Betrag, den Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entrichten. Die Höhe wird jährlich im Wirtschaftsplan festgelegt und deckt alle gemeinschaftlich anfallenden Ausgaben ab – von der Heizung über die Hausverwaltung bis zur obligatorischen Rücklagenbildung. Der Begriff darf nicht mit dem staatlichen Wohngeld verwechselt werden, das eine Sozialleistung zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte darstellt.

Bestandteile des Hausgelds

Das Hausgeld setzt sich aus drei Hauptkategorien zusammen:

  1. Laufende Bewirtschaftungskosten – Heizung, Warmwasser, Kaltwasser, Müllgebühren, Gebäudeversicherung, Strom für Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Außenbeleuchtung), Straßenreinigung.
  2. Verwaltungskosten – Honorar der Hausverwaltung, Kontoführungsgebühren, Kosten für Eigentümerversammlungen, Rechtsberatung der Gemeinschaft.
  3. Zuführung zur Instandhaltungsrücklage – gesetzlich vorgeschrieben nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG, dient der Finanzierung größerer Sanierungen (Dach, Fassade, Heizungsanlage).

Hinzu kommen bei Bedarf: Gartenpflege, Hausmeisterdienste, Wartungen (Heizung, Aufzug, Brandschutz) sowie gegebenenfalls Kosten für Spielplätze oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Umlagefähigkeit auf Mieter

Wer seine Eigentumswohnung vermietet, kann einen Teil des Hausgelds auf den Mieter als Nebenkosten weiterreichen. Umlagefähig sind ausschließlich verbrauchsabhängige und wiederkehrende Bewirtschaftungskosten – etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Versicherungsprämien, Gartenpflege. Nicht umlagefähig bleiben Verwaltungshonorar und Rücklagenzuführung; diese Last trägt der Eigentümer allein. Die rechtliche Grundlage bildet die Betriebskostenverordnung (BetrKV).

Hausgeld-Niveau in Riegelsberg

In den drei Ortsteilen Riegelsberg, Walpershofen und Güchenbach variiert das Hausgeld je nach Baujahr, Ausstattung und Objektgröße. Typische Bandbreiten:

  • Bestandsobjekte 1960–1990 ohne Aufzug: 2,20–3,50 €/m² Wohnfläche monatlich.
  • Neubauten ab 2010 mit Aufzug, Tiefgarage, KfW-Standard: 3,80–5,50 €/m² monatlich.
  • Kleinere Anlagen (3–6 Parteien) in Güchenbach: oft niedriger (2,00–2,80 €/m²), da geringere Verwaltungskomplexität und weniger Gemeinschaftsflächen.
  • Walpershofen-Neubauten in Saarbahn-Nähe: gehobene Ausstattung (Videogegensprechanlage, Paketfach, begrünte Dächer) kann Hausgeld auf 5,00–6,00 €/m² treiben.

Eine 75-m²-Wohnung in einem typischen Riegelsberger Mehrfamilienhaus (Baujahr 1985, drei Etagen, ohne Aufzug) zahlt damit monatlich rund 185–260 Euro Hausgeld.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung prüfen

Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Interessenten zwei Dokumente gründlich sichten:

  • Aktueller Wirtschaftsplan – zeigt die geplanten Ausgaben und die Höhe des monatlichen Hausgelds für das laufende Wirtschaftsjahr.
  • Letzte zwei Jahresabrechnungen – dokumentieren, ob Nachzahlungen anfielen, wie hoch die Instandhaltungsrücklage tatsächlich ist und ob größere Sanierungen anstehen.
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen – geben Aufschluss über beschlossene Sonderumlagen (z. B. Dachsanierung, Fassadendämmung) oder Streitpunkte innerhalb der Gemeinschaft.

Eine unterfinanzierte Instandhaltungsrücklage ist ein Alarmsignal: Fehlen Mittel für anstehende Großreparaturen, drohen hohe Sonderumlagen, die den Kaufpreisvorteil schnell zunichtemachen. Faustregel: Die Rücklage sollte mindestens 25–30 % des jährlichen Hausgelds betragen; bei älteren Gebäuden (Baujahr vor 1980) eher 35–40 %.

Kaufnebenkosten und Hausgeld in der Finanzierung berücksichtigen

Beim Immobilienkauf in Riegelsberg kommen zu Kaufpreis und Finanzierung folgende Nebenkosten hinzu:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 % im Saarland
  • Notar- und Grundbuchkosten: rund 1,5 %
  • Maklerprovision (falls vereinbart): jeweils 3,57 % für Käufer und Verkäufer

Das monatliche Hausgeld zählt zu den laufenden Eigentümerlasten und muss in die Haushaltsrechnung einfließen. Banken berücksichtigen es bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit: Die Summe aus Kreditrate, Hausgeld und privaten Lebenshaltungskosten sollte dauerhaft tragbar bleiben. Ein zu knapp kalkuliertes Budget führt bei unerwarteten Sonderumlagen oder Zinsanpassungen schnell in finanzielle Schieflage.

Saarbahn-Effekt auf Hausgeld-Bereitschaft

In Walpershofen und Riegelsberg liegen mehrere Eigentumswohnungen in fußläufiger Distanz zu den drei Saarbahn-Halten (Riegelsberg Süd, Riegelsberg Mitte, Walpershofen-Etzenhofen). Die 14-minütige Direktverbindung zum Saarbrücker Hauptbahnhof steigert die Nachfrage – und damit auch die Akzeptanz höherer Hausgelder. Käufer zahlen für eine ÖPNV-nahe Lage erfahrungsgemäß 5–10 % mehr Quadratmeterpreis und tolerieren im Gegenzug ein um 0,30–0,50 €/m² höheres Hausgeld, wenn das Objekt moderne Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage, Paketstation) bietet. Aus Vermietersicht zahlt sich das aus: Pendler nach Saarbrücken sind bereit, für ÖPNV-Nähe höhere Kaltmieten zu akzeptieren, sodass sich die nicht umlagefähigen Hausgeldanteile über die Kaltmiete refinanzieren lassen.